Der Kläger ist gelernter Heizungsmonteur. Er stand in der Zeit von Juli 1996 bis Januar 1997 in den Diensten des Beklagten. Sein monatliches Nettoeinkommen hatte 2.000,-- DM bei 37 Arbeitsstunden in der Woche betragen sollen.
Das Arbeitsgericht Berlin hat den Beklagten verurteilt, an den Kläger 5.410,02 DM netto rückständigen Lohn nebst Rechtshängigkeitszinsen zu zahlen. Zur Begründung hat es im wesentlichen ausgeführt, der Beklagte habe trotz Bestreitens des Klägers nicht unter Beweis gestellt, diesem ein Schreiben vom
11. Juli 1996 mit einem Angebot auf Herabsetzung des Lohns auf 1.600,-- DM brutto monatlich übergeben zu haben.
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