LAG München - Urteil vom 09.06.1994
2 Sa 126/93
Normen:
TV vom 11.7.1989 über die Gewährung einer Jahressonderzahlung für die Arbeitnehmer in der Granitindustrie des Bayerischen Waldes § 2 ; TVG § 1 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Passau, vom 12.01.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 577/92

Arbeitsentgelt: Jahrssonderzahlung - Betriebszugehörigkeit - Beschäftigungsmonat - Beschäftigungszeit - Arbeitskampf

LAG München, Urteil vom 09.06.1994 - Aktenzeichen 2 Sa 126/93

DRsp Nr. 2002/15101

Arbeitsentgelt: Jahrssonderzahlung - Betriebszugehörigkeit - Beschäftigungsmonat - Beschäftigungszeit - Arbeitskampf

Als Beschäftigungsmonat ist ein Zeitraum zu verstehen, in dem das Arbeitsverhältnis rechtlich bestanden hat, ohne daß es auf eine tatsächliche Arbeitsleistung (hier: Arbeitskampf) ankommt.

Normenkette:

TV vom 11.7.1989 über die Gewährung einer Jahressonderzahlung für die Arbeitnehmer in der Granitindustrie des Bayerischen Waldes § 2 ; TVG § 1 Abs. 1 ;

Hinweise:

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 20.12.1995 - 10 AZR 742/94 DRsp-ROM Nr. 1996/19586 -.

Vorinstanz: ArbG Passau, vom 12.01.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 577/92