ArbG Köln, vom 30.11.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 3070/95
Arbeitsentgelt: Gehaltsvorschuss als aus dem Arbeitsverhältnis stammend - Rückforderung
LAG Köln, Urteil vom 12.07.1996 - Aktenzeichen 11 Sa 338/96
DRsp Nr. 2001/6010
Arbeitsentgelt: Gehaltsvorschuss als aus dem Arbeitsverhältnis stammend - Rückforderung
1. Der Anspruch auf Rückzahlung eines von den Parteien sogenannten aber später nicht (voll) ins Verdienen gebrachten "Gehaltsvorschusses" ist ein Anspruch "aus dem Arbeitsverhältnis" i.S. von § 70BAT auch dann, wenn die Parteien Fälligkeit und Rückzahlungsmodalitäten in besonderer Vereinbarung geregelt haben; der Vorschuss wird dadurch nicht zu einem Arbeitgeberdarlehen.2. Knüpfen die Parteien die Fälligkeit einer Vorschussrückzahlungsverpflichtung wegen eines nicht verdienten Restbetrages an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so wird die Fälligkeit nicht dadurch hinausgeschoben, dass die Parteien über diese Beendigung in einem Kündigungsschutzprozess streiten.
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