Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche des Klägers für die Zeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung.
Der am 24.02.1950 geborene Kläger steht seit 40 Jahren in den Diensten der Beklagten und war zuletzt als gewerblicher Arbeitnehmer zu einem monatlichen Bruttoverdienst zwischen 2.500,00 EUR und 3.000,00 EUR tätig.
Im Jahre 1986 wurde der Kläger erstmals in den aus neun Personen bestehenden Betriebsrat gewählt. Seit Mai 2002 ist der Kläger Mitglied der gebildeten Entgeltkommission.
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