Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.05.2012 -
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen, soweit der Klage auf Vergütung von Breakstunden für die Monate Januar und März 2010 stattgegeben worden ist. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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