Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger für den Zeitraum vom 1. Dezember 1992 bis zum 31. August 1994 eine Feuerwehrzulage zu zahlen.
Der Kläger ist seit dem 1. Januar 1985 als Angestellter im feuerwehrtechnischen Dienst bei der beklagten Stadt beschäftigt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|