LAG Berlin - Urteil vom 12.07.1996
6 Sa 37/96
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 26.01.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 26 Ca 17788/95

Arbeitsentgelt: Berechnung für Zeiten von Betriebsratstätigkeit bei einem Pharmaberater

LAG Berlin, Urteil vom 12.07.1996 - Aktenzeichen 6 Sa 37/96

DRsp Nr. 2001/12129

Arbeitsentgelt: Berechnung für Zeiten von Betriebsratstätigkeit bei einem Pharmaberater

Einem Pharmaberater steht für die durch Betriebsratstätigkeit ausgefallenen Arbeitstage zur Vermeidung einer Verdienstminderung eine entsprechend erhöhte Jahresprämie zu. Bei deren Bemessung ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Umsatzergebnis auch durch zahlreiche andere Marketingaktivitäten des Arbeitgebers begünstigt worden ist.

Normenkette:

BetrVG § 37 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger, der für die Beklagte als Pharmaberater tätig ist, begehrt im Hinblick auf 34 Tage Betriebsratstätigkeit in 1994 Zahlung eines weiteren Bonus, den er sich aus entsprechend reduzierten Umsatzvorgaben für dieses Jahr anhand des Bonus-Systems der Beklagten mit 4.950,-- DM errechnet.