Der Kläger, der für die Beklagte als Pharmaberater tätig ist, begehrt im Hinblick auf 34 Tage Betriebsratstätigkeit in 1994 Zahlung eines weiteren Bonus, den er sich aus entsprechend reduzierten Umsatzvorgaben für dieses Jahr anhand des Bonus-Systems der Beklagten mit 4.950,-- DM errechnet.
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