Arbeitsentgelt: Ausbildungsvergütung bei verkürzter Lehrzeit
LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.1991 - Aktenzeichen 16 Sa 58/91
DRsp Nr. 2002/8891
Arbeitsentgelt: Ausbildungsvergütung bei verkürzter Lehrzeit
Wird eine Ausbildung um ein Jahr verkürzt, weil bereits eine andere Lehre absolviert wurde, so steht dem Auszubildenden im Baugewerbe aufgrund tarifrechtlicher Regelung schon im ersten Jahr die Vergütung des zweiten Jahres zu.