LAG Brandenburg - Urteil vom 06.04.2000
3 Sa 764/99
Normen:
BBiG § 10 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Neuruppin, vom 15.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 206/99

Arbeitsentgelt: Ausbildungsvergütung - Angemessenheit

LAG Brandenburg, Urteil vom 06.04.2000 - Aktenzeichen 3 Sa 764/99

DRsp Nr. 2002/16858

Arbeitsentgelt: Ausbildungsvergütung - Angemessenheit

Wird eine Ausbildung von einem gemeinnützigen Bildungsträger, dessen Gesellschaft ein Arbeitgeberverband ist, durchgeführt, in dem die praktische Ausbildung in einem Drittbetrieb (hier: der Metallindustrie) durchgehend erfolgt, so kann auch eine erheblich unter dem Tarifniveau der Metallindustrie liegende Ausbildungsvergütung noch angemessen im Sinne von § 10 Abs. 1 BBiG sein, wenn die Ausbildung zum überwiegenden Teil (hier ca. 2/3 der Ausbildungsvergütung) durch staatliche Stellen finanziert wird.

Normenkette:

BBiG § 10 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der Ausbildungsvergütung.