ArbG Krefeld, vom 30.10.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1956/95
Arbeitsentgelt: Ansprüche der Arbeitnehmer einer beherrschten GmbH gegen das herrschende Unternehmen bei Konkurs der GmbH
LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.04.1996 - Aktenzeichen 11 (14) Sa 1530/95
DRsp Nr. 2002/8606
Arbeitsentgelt: Ansprüche der Arbeitnehmer einer beherrschten GmbH gegen das herrschende Unternehmen bei Konkurs der GmbH
Kann bei Bestehen eines Beherrschungsverhältnisses eine abhängige GmbH ihre Vergütungspflicht nach § 611 Abs. 1BGB in Verbindung mit § 615 Satz 1 BGB ihren Arbeitnehmern gegenüber wegen Vermögenslosigkeit nicht erfüllen, haben diese, solange sich die abhängige GmbH in Konkurs befindet, gegen das herrschende Unternehmen allenfalls einen Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 1 Satz 1 AktG analog (im Anschluss an OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.08.1992 - 15 U 123/91 - ZIP 1992, 1394).