LAG München - Urteil vom 01.02.2012
10 Sa 837/11
Normen:
BAT Anl. 1 b Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst Abschnitt A Protokollerklärung Nr. 21; ZPO § 263; ZPO § 264; ZPO § 267; ZPO § 533;
Vorinstanzen:
ArbG Kempten, vom 19.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 415/11

Arbeitsentgelt; Anspruch auf Zulage als Mitglied der örtlichen Klinikleitung

LAG München, Urteil vom 01.02.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 837/11

DRsp Nr. 2012/13914

Arbeitsentgelt; Anspruch auf Zulage als Mitglied der örtlichen Klinikleitung

Einem Pflegedienstleiter in einer Reha-Klinik der DRV steht eine Zulage nach Protokollerklärung Nr. 21 zur Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst der Anlage 1 b Abschnitt A zum BAT zu, wenn er ausdrücklich zum Mitglied der örtlichen Klinikleitung bestellt wird.

I. Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Kempten vom 19.07.2011 (Az.: 2 Ca 415/11) abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.241,54 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.03.2011 zu bezahlen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger 63 % und die Beklagte 37 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte 7/20 und der Kläger 13/20.

III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

BAT Anl. 1 b Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst Abschnitt A Protokollerklärung Nr. 21; ZPO § 263; ZPO § 264; ZPO § 267; ZPO § 533;

Tatbestand:

Die Parteien streiten zuletzt noch über die Bezahlung einer monatlichen Zulage nach dem Tarifvertrag für die Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung, die der Kläger für die Zeit ab 01.01.2007 geltend macht.