Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 17.05.2011 –
Die Revision wird nicht zugelassen
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Zahlung von Weihnachtsgeld.
Der Kläger ist seit 1989 bei der Beklagten, die eine Druckerei betreibt, beschäftigt, zuletzt zu einem monatlichen Bruttoentgelt von durchschnittlich etwa 2.336,00 EUR.
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