LAG München - Urteil vom 03.05.1995
9 Sa 1093/94
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; TVG § 1 Abs. 1 ; ZuwendungsTV § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Augsburg, vom 27.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 262/93

Arbeitsentgelt: Anspruch auf Jahrssonderzuwendung nach Zuwendungs-TV bei Wechsel - Begriff des öffentliche Arbeitsgebers

LAG München, Urteil vom 03.05.1995 - Aktenzeichen 9 Sa 1093/94

DRsp Nr. 2001/12104

Arbeitsentgelt: Anspruch auf Jahrssonderzuwendung nach Zuwendungs-TV bei Wechsel - Begriff des öffentliche Arbeitsgebers

Wechselt ein Arbeitnehmer, der bei einer Volkshochschule beschäftigt war, die in der Form eines eingetragenen Vereins betrieben wird, durch Eigenkündigung vor dem 01.03. des Folgejahres zu einer anderen Volkshochschule, so hat er Anspruch auf Zahlung einer Zuwendung, § 1 Abs. 4 des Zuwendungstarifvertrages.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; TVG § 1 Abs. 1 ; ZuwendungsTV § 1 ;

Tatbestand: