ArbG Köln, vom 10.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 11537/94
Arbeitsentgelt: Änderung einer bewussten übertariflichen Vergütung
LAG Köln, Urteil vom 12.06.1996 - Aktenzeichen 7 Sa 1083/95
DRsp Nr. 2001/6030
Arbeitsentgelt: Änderung einer bewussten übertariflichen Vergütung
Im Falle der Vereinbarung einer bewussten übertariflichen Vergütung ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die Vergütung mit der Begründung einseitig zu ändern, dass der Arbeitnehmer zu hoch eingruppiert wurde.