1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 14.07.2016, Az.:
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Gutschrift von Arbeitsstunden.
Die Klägerin ist bei dem Beklagten seit 6 ½ Jahren in einem Senioren- und Pflegeheim als Betreuungskraft beschäftigt und bezieht bei einer wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden ein monatliches Bruttoeinkommen von ca. 1.800,00 €.
Die Klägerin arbeitet im Rahmen einer 5-Tage-Woche nach einem Dienstplan, der sich über einen Zeitraum von 7 Tagen erstreckt.
Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden die
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