BAG - Urteil vom 15.06.1993
9 AZR 411/89
Normen:
AWbG NW § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1, § 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1;
Vorinstanzen:
I. Arbeitsgericht Köln - Urteil vom 12.11.1988 - 12 Ca 2146/88 -, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. Landesarbeitsgericht Köln - Urteil vom 28.4.1989 - 6/11 Sa 101/89 -, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Arbeitnehmerweiterbildung im Nordrhein-Westfalen - Kurs: Rund um den ökologischen Alltag

BAG, Urteil vom 15.06.1993 - Aktenzeichen 9 AZR 411/89

DRsp Nr. 2000/1181

Arbeitnehmerweiterbildung im Nordrhein-Westfalen - Kurs: "Rund um den ökologischen Alltag"

» Eine Bildungsveranstaltung mit dem Thema "Rund um den ökologischen Alltag" dient weder der beruflichen noch der politischen Weiterbildung einer Krankenschwester.«

Normenkette:

AWbG NW § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1, § 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (AWbG).

Die Klägerin ist Krankenschwester in einem Kinderkrankenhaus der Krankenanstalten der Beklagten. Sie beantragte Freistellung an fünf Tagen für die Teilnahme an einer Veranstaltung mit dem Titel "Rund um den ökologischen Alltag" vom 9. - 13. November 1987. Der Plan des von den Ökobildungswerken in Köln durchgeführten Seminars wies folgende Einzelthemen aus:

"Ernährungsindustrie- und Handwerk, Auswirkungen der Nahrungsmitteltechnik auf die Gesundheit",

"Gegenüberstellung: Konventioneller Anbau - biologischer Anbau",

"Grundlagen der Vollwerternährung und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit",

"Biologischer Anbau als flächendeckender Anbau - bekommen wir denn noch genug zu essen? Referat mit gesellschaftspolitischen und ökonomischen Schwerpunkten",

"Holzschutz ohne Gift",