Die Parteien streiten über einen Anspruch nach dem
Die Klägerin ist Krankenschwester in einem Kinderkrankenhaus der Krankenanstalten der Beklagten. Sie beantragte Freistellung an fünf Tagen für die Teilnahme an einer Veranstaltung mit dem Titel "Rund um den ökologischen Alltag" vom 9. - 13. November 1987. Der Plan des von den Ökobildungswerken in Köln durchgeführten Seminars wies folgende Einzelthemen aus:
"Ernährungsindustrie- und Handwerk, Auswirkungen der Nahrungsmitteltechnik auf die Gesundheit",
"Gegenüberstellung: Konventioneller Anbau - biologischer Anbau",
"Grundlagen der Vollwerternährung und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit",
"Biologischer Anbau als flächendeckender Anbau - bekommen wir denn noch genug zu essen? Referat mit gesellschaftspolitischen und ökonomischen Schwerpunkten",
"Holzschutz ohne Gift",
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