Die Parteien streiten im Rahmen einer Kündigungsschutzklage insbesondere darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht.
Die Beklagte ist eine Spedition mit Firmensitz in H und beschäftigt mehr als fünf Arbeitnehmer. Die Nebenintervenientin zu 1), die ebenfalls eine Spedition betreibt, ist die Muttergesellschaft der Beklagten mit Sitz in He (Schweden). Die Nebenintervenientin zu 2) ist eine seit 1992 in das Handelsregister der Stadt L eingetragene Tochtergesellschaft der dänischen Firma U ABS.
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