ArbG Stuttgart, vom 10.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 11337/93
Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter der Sportredaktion eines Fernsehsenders
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.1995 - Aktenzeichen 3 Sa 97/94
DRsp Nr. 2002/7805
Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter der Sportredaktion eines Fernsehsenders
Zur Frage, ob ein Mitarbeiter der Sportredaktion eines Fernsehsenders schon deshalb als Arbeitnehmer anzusehen ist, weil er auf Dienstplänen "eingeteilt" ist.