ArbG Stuttgart, vom 10.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 4230/93
Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter der Sportredaktion eines Fernsehsenders
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.1995 - Aktenzeichen 3 Sa 95/94
DRsp Nr. 2002/7803
Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter der Sportredaktion eines Fernsehsenders
Zur Frage, ob ein Mitarbeiter der Sportredaktion eines Fernsehsenders schon deshalb als Arbeitnehmer anzusehen ist, weil er auf Dienstplänen "eingeteilt" ist.