Die Parteien streiten über die Frage, ob der Kläger in einem Arbeitsverhältnis mit dem ... steht, ob dieses über den Befristungszeitpunkt 30.9.1997 hinaus fortbesteht und der Kläger entsprechend zu beschäftigen ist. Der 62-jährige Kläger ist seit 1.4.1993 aufgrund sechs jeweils befristeter und als Dienstvertrag bezeichneter Verträge vom 30.3., 29.7.1993, 29.3., 7.9.1994, 7.3.1995 und 17.8.1996 als Vertreter der C4/C3-Professur für Übersetzungswissenschaft Portugiesisch an der ... der ... des ... tätig. Der letzte Vertrag endete am 30.9.1997.
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