Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 09.05.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht. Sie streiten ferner darum, ob dieses Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung der Beklagten vom 28.11.2011 zum 30.11.2012 aufgelöst wird.
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