LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.01.2000
7 Ta 195/99
Normen:
ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 1 ; GVG § 17a ;
Fundstellen:
SpuRt 2000, 118
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 10.08.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3008/98

Arbeitnehmerstatus: Fußballspieler in der Amateur-Oberliga

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.01.2000 - Aktenzeichen 7 Ta 195/99

DRsp Nr. 2002/17023

Arbeitnehmerstatus: Fußballspieler in der Amateur-Oberliga

»Zur Arbeitnehmereigenschaft eines Fußballspielers in der Amateur-Oberliga.« 1. Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages (oder eines diesem gleichgestellten Rechtsverhältnisses) über entgeltliche Dienste für einen Anderen in persönlicher Abhängigkeit tätig ist. 2. Für die Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft werden zahlreiche Einzelmerkmale verwendet, die zur Feststellung der persönlichen Abhängigkeit herangezogen werden, in der das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses gesehen wird. 3. Dagegen gibt es für die Abgrenzung z.B. von Arbeitnehmern und "freien Mitarbeitern" kein Einzelmerkmal, das aus der Vielzahl möglicher Merkmale unverzichtbar vorliegen muss. 4. Maßgeblich sind in erster Linie materielle Kriterien; formellen Kriterien kommt demgegenüber nur eine untergeordnete Bedeutung zu. Unbeschadet der Beweisfunktion eines schriftlich abgeschlossenen Vertrages ist maßgeblich für die Abgrenzung die praktische Durchführung des Rechtsverhältnisses.