1) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16.03.2017 -
2) Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16.03.2017 -
3) Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz bei einem Streitwert von 13.854,80 EUR tragen die Klägerin 33,71 %, die Beklagte 66,29 %, von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz bei einem Streitwert von 9.856,40 EUR tragen die Klägerin 6,82 %, die Beklagte 93,18 %.
4) Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die als Redaktionsassistentin tätige Klägerin Arbeitnehmerin der beklagten Rundfunkanstalt ist und als solche im Umfang von zuletzt begehrten 43,44 % einer Vollzeitarbeitnehmerin zu beschäftigen ist.
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