Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 30. September 2011 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe.
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