1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und zu 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 08.09.2021, Az.:
2. Der Antrag wird zurückgewiesen.
3. Die Rechtsbeschwerde zum BAG wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Durchführung eines Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens nach dem SE-Beteiligungsgesetz (SEBG).
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