I.
Mit Schriftsatz vom 13.01.2007 erhob der Kläger gegen die Beklagte erneut Klage auf ausstehenden Lohn entsprechend seiner Klage in der Sache 2 Ca 1791/93. Mit diesem Verfahren, welches unter dem 12.11.1993 eingeleitet wurde, verlangte der Kläger Zahlung von 44.979,52 DM. Zur Begründung führt er wie in vorangegangenen Klagen bzw. Beschwerdeverfahren wiederholt aus, er sei Arbeitnehmer der Beklagten gewesen.
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