LAG Köln - Urteil vom 28.04.1995
13 Sa 48/95
Normen:
ArbGG § 5 Abs. 1 ; BGB § 133 ; HGB § 84 Abs. 2 ; ZPO § 256 ;
Fundstellen:
ARST 1996, 16
AuR 1996, 412
NZA 1996, 319
ZTR 1996, 129
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 14.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 255/94

Arbeitnehmereigenschaft: Statusbewertung einer Apothekerin als Lehrkraft

LAG Köln, Urteil vom 28.04.1995 - Aktenzeichen 13 Sa 48/95

DRsp Nr. 2001/4212

Arbeitnehmereigenschaft: Statusbewertung einer Apothekerin als Lehrkraft

1. Zur Statusbewertung einer Apothekerin, die als Lehrkraft an einer kommunalen Lehranstalt für Pharmazeutisch-Technische Assistenten beschäftigt ist. 2. Wer erklärtermaßen einen "Arbeitsvertrag" abschließt und/oder ein "Arbeitsverhältnis" vereinbart, wählt diese Begriffe im Zweifel nicht nur deklaratorisch als unverbindliches rechtliches Etikett mit dem Vorbehalt, die wahre Natur des eingegangenen Rechtsverhältnisses solle sich aus den Umständen ergeben, die sich bei seiner tatsächlichen Ausgestaltung einstellen; vielmehr ist auch diese Bezeichnung Teil seiner Willenserklärung mit dem Rechtsfolgewillen, durch die Vereinbarung nicht nur irgendein Rechtsverhältnis, sondern speziell ein Arbeitsverhältnis konstitutiv zu schaffen.