Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter ist, nachdem die Beklagte von sich aus die Zusammenarbeit beendet hat.
Der Kläger war seit Juli 1993 als Dozent für die beklagte Technische Akademie W e.V. (TAW) tätig, ab 1994 im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung. Er unterrichtete in den Fächern Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Marketing, Buchhaltung, Kostenrecht und Betriebsstatistik. Der Kläger wurde überwiegend im Weiterbildungszentrum der Beklagten in Wi gelegentlich auch im Weiterbildungszentrum C beschäftigt.
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