ArbG Bonn, vom 21.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2723/93
Arbeitnehmereigenschaft: Außendienstmitarbeiter
LAG Köln, Urteil vom 20.01.1995 - Aktenzeichen 4 Sa 955/94
DRsp Nr. 2001/4139
Arbeitnehmereigenschaft: Außendienstmitarbeiter
Wird einem Außendienstmitarbeiter ohne eigene Betriebsorganisation für die Tätigkeit "Akquisition neuer Kunden, Betreuung alter Kunden" ein monatliches Festgehalt ohne weitere Vereinbarungen zur Dienstleistung zugesagt, so spricht schon dieses allein für ein umfassendes Weisungsrecht des Dienstherrn nach Art, Zeit und Ort der Tätigkeit und damit für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.