LAG Köln - Urteil vom 20.01.1995
4 Sa 955/94
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuR 1996, 418
MDR 1995, 934
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 21.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2723/93

Arbeitnehmereigenschaft: Außendienstmitarbeiter

LAG Köln, Urteil vom 20.01.1995 - Aktenzeichen 4 Sa 955/94

DRsp Nr. 2001/4139

Arbeitnehmereigenschaft: Außendienstmitarbeiter

Wird einem Außendienstmitarbeiter ohne eigene Betriebsorganisation für die Tätigkeit "Akquisition neuer Kunden, Betreuung alter Kunden" ein monatliches Festgehalt ohne weitere Vereinbarungen zur Dienstleistung zugesagt, so spricht schon dieses allein für ein umfassendes Weisungsrecht des Dienstherrn nach Art, Zeit und Ort der Tätigkeit und damit für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Bonn, vom 21.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2723/93
Fundstellen
AuR 1996, 418
MDR 1995, 934