Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung; Zwangsvollstreckung aus Brutto-Titel
LAG Köln, Urteil vom 13.06.2001 - Aktenzeichen 7 Sa 1426/00
DRsp Nr. 2002/8997
Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung; Zwangsvollstreckung aus Brutto-Titel
»1. Hat der Arbeitnehmer aus einem Brutto-Titel in voller Höhe vollstreckt, es dann aber - bewusst - unterlassen, die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abzuführen, so kann der nunmehr von der Versicherung in Anspruch genommene Arbeitgeber von ihm u.a. in entsprechender Anwendung von §§ 670, 426BGB Erstattung verlangen.2. § 28 g Satz 2 u. Satz 3 SGB IV finden auf diesen Erstattungsanspruch keine Anwendung.«