ArbG Frankfurt/Main, vom 20.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 276/92
Arbeitnehmerbegriff: Rechtsanwalt
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.06.1995 - Aktenzeichen 12 Ta 447/94
DRsp Nr. 2001/15019
Arbeitnehmerbegriff: Rechtsanwalt
Von einer einem Arbeitnehmer vergleichbaren sozialen Schutzbedürftigkeit ist bei einem Rechtsanwalt jedenfalls dann auszugehen, wenn seinem vollen Unternehmerrisiko nach außen (Gesamtschuldnerische Haftung als "Schein"-Sozius) kein angemessener Ausgleich gegenübersteht, wie den typischerweise ein selbständiger Anwalt erhält.