LAG Köln, vom 21.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 1117/14
ArbG Köln, vom 22.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 228/14
Arbeitnehmerbegriff im deutschen ArbeitsrechtCharakteristika des Heimarbeiter/der Heimarbeiterin im deutschen ArbeitsrechtSachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber bzw. AuftraggeberKein Befristungsverbot wegen vorgelagerter Heimarbeit für denselben ArbeitgeberUnionsrechtlicher Schutzgedanke bei befristeten Arbeitsverhältnissen
BAG, Urteil vom 24.08.2016 - Aktenzeichen 7 AZR 625/15
DRsp Nr. 2017/40
Arbeitnehmerbegriff im deutschen ArbeitsrechtCharakteristika des Heimarbeiter/der Heimarbeiterin im deutschen ArbeitsrechtSachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber bzw. AuftraggeberKein Befristungsverbot wegen vorgelagerter Heimarbeit für denselben ArbeitgeberUnionsrechtlicher Schutzgedanke bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Ein früheres Heimarbeitsverhältnis steht der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG nicht entgegen. Ein Heimarbeitsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.Orientierungssätze:1. Die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Ein Heimarbeitsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG. Dies ergibt sich daraus, dass Heimarbeiter nach nationalem Recht mangels der erforderlichen persönlichen Abhängigkeit keine Arbeitnehmer sind.
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