Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.08.2011 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Aachen -
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen einer Kündigungsschutzklage über den Status der Klägerin als Arbeitnehmerin oder Selbständige sowie über Vergütungsansprüche für die Monate April und Mai 2011.
1. 2.
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