LAG Frankfurt/Main, vom 04.01.1961 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 429/60
Arbeitnehmerbegriff
BAG, Urteil vom 28.02.1962 - Aktenzeichen 4 AZR 141/61
DRsp Nr. 2005/1879
Arbeitnehmerbegriff
»Wesentliches Merkmal des Arbeitsverhältnisses ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber bei der Arbeitsleistung, insbesondere auch hinsichtlich der Arbeitszeit; im einzelnen lassen sich insoweit keine allgemeingültigen abgrenzenden Merkmale aufstellen, aus deren Vorhandensein oder Fehlen sich die Frage nach der persönlichen Abhängigkeit ohne weiteres beantworten ließe.«