1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 20.11.2020, Az.
2. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet.
3. Die Beklagten tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
4. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 9.581,76 festgesetzt.
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