LAG Köln - Urteil vom 13.08.1998
5 (4) Sa 161/98
Normen:
BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 3791/97

Arbeitnehmer; Redakteur; Dienstplan

LAG Köln, Urteil vom 13.08.1998 - Aktenzeichen 5 (4) Sa 161/98

DRsp Nr. 2000/2133

Arbeitnehmer; Redakteur; Dienstplan

»1. Die Tätigkeit eines Redakteurs im engeren Sinn ist typischerweise Arbeitnehmertätigkeit (wie BAG Urteil v. 11.12.1995 - 5 AZR 592/95). 2. Die regelmäßige Heranziehung eines Mitarbeiters zu Wochenenddiensten und der Umstand, daß die Absage solcher Einsätze zu nachteiligen Konsequenzen für den Mitarbeiter geführt hat, sind starke Indizien für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.«

Normenkette:

BGB § 611 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 3791/97