ArbG Aachen, vom 23.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2998/99
Arbeitnehmer: auf Honororarbasis beschäftigte Lehrkraft
LAG Köln, Urteil vom 03.08.2000 - Aktenzeichen 5 Sa 390/00
DRsp Nr. 2000/10281
Arbeitnehmer: auf Honororarbasis beschäftigte Lehrkraft
»Eine auf Honorarbasis angestellte Lehrkraft die Fach- oder Förderunterricht in Schulabschlusslehrgängen für den Hauptschulabschluss (u.a.: Deutsch und Deutsch für Ausländer) erteilt, ist regelmäßig als Arbeitnehmerin anzusehen.«