LAG Köln - Urteil vom 10.07.1996
7 Sa 267/96
Normen:
ZPO § 233 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.10.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 11137/94

Arbeitgeber: Überwachungspflicht von Arbeitnehmern - fehlende Anhaltspunkte für Unzuverlässigkeit

LAG Köln, Urteil vom 10.07.1996 - Aktenzeichen 7 Sa 267/96

DRsp Nr. 2001/6013

Arbeitgeber: Überwachungspflicht von Arbeitnehmern - fehlende Anhaltspunkte für Unzuverlässigkeit

Dem Geschäftsführer kann nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er sich nicht vergewissert hat, dass eine Angestellte einen Faxauftrag an das Gericht (Einspruch) auch tatsächlich ausgeführt hat, wenn es für eine Unzuverlässigkeit der Angestellten keine Anhaltspunkte gab.

Normenkette:

ZPO § 233 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 20.10.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 11137/94