LAG Köln - Urteil vom 07.04.1995
13 (10) Sa 1244/94
Normen:
BGB § 320 Abs. 1 Satz 1, § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ARST 1995, 212
BB 1995, 2276
MDR 1996, 79
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 27.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 8001/93

Arbeitgeber: Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung nicht erbrachter Arbeitsleistung durch Arbeitnehmer

LAG Köln, Urteil vom 07.04.1995 - Aktenzeichen 13 (10) Sa 1244/94

DRsp Nr. 2001/4206

Arbeitgeber: Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung nicht erbrachter Arbeitsleistung durch Arbeitnehmer

1. Leugnet der Arbeitgeber gegenüber der Vergütungsforderung des Arbeitnehmers die Vertragserfüllung, ist er für die Nicht-Leistung beweispflichtig. 2. Ein zulässiger Beweisantritt bedarf der Substantiierung, die nur dann den erforderlichen Umfang erreicht, wenn sie dem Gericht die Vorprüfung der angebotenen Beweise auf ihre Beweiserheblichkeit und Beweistauglichkeit ermöglicht. 3. Das Angebot eines Zeugen vom Hörensagen, der durch Bekundung dessen, was andere Zeugen ihm gesagt haben, die inhaltliche Richtigkeit dieser Mitteilungen beweisen soll, ist grundsätzlich untauglich und daher unbeachtlich, wenn der Schluss auf die Wahrheit dieser Informationen nicht aus anderen Gründen zwingend ist und dies dargelegt und notfalls bewiesen wird.

Normenkette:

BGB § 320 Abs. 1 Satz 1, § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand: