ArbG Berlin - 4 Ca 369/90 - 4 Ca 17584/91 - 05.12.91,
Arbeitgeber: Auskunftsanspruch gegen Arbeitnehmer
LAG Berlin, Urteil vom 15.06.1992 - Aktenzeichen 9 Sa 21/92
DRsp Nr. 2002/8102
Arbeitgeber: Auskunftsanspruch gegen Arbeitnehmer
Zur Vorbereitung von Schadenersatzansprüchen kann gegen den schädigenden Arbeitnehmer ausnahmsweise eine Auskunftspflicht dann bestehen, wenn der begründete Verdacht einer Vertragsverletzung bzw. unerlaubten Handlung besteht, was der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen hat.