Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. März 2010 - 3 Ca 9095/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers aufgrund Befristung beendet wurde.
Der zur Zeit der Klageerhebung 36jährige Kläger, welcher einem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist, war bei der Beklagten, einem Unternehmen des Sach- und Sicherheitsgewerbes, seit dem 03. April 2006 als Geld- und Werttransportfahrer zu einer monatlichen Bruttovergütung in Höhe von zuletzt ca. 2.200,-- Euro beschäftigt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|