Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 02.08.2017 - Az.
Die Anzahl der Beisitzer wird für jede Seite auf drei bestimmt.
I. Die Beteiligten streiten in der Beschwerdeinstanz noch über die Zahl der Beisitzer einer Einigungsstelle zum Thema "Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung".
Die Beteiligten hatten sich in dem von dem Antragsteller eingeleiteten Einigungsstelleneinsetzungsverfahren durch Teilvergleich vom 26.07.2017 auf den Vizepräsidenten des Landesarbeitsgericht a.D. Dr. Kalb als Vorsitzenden einer Einigungsstelle, die über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zum Thema "Gefährdungsbeurteilungen" für die Filiale 2 in K , einem Betrieb des Bekleidungseinzelhandels mit ca. 65 Arbeitnehmern, entscheiden soll, geeinigt.
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