LAG Köln - Urteil vom 05.02.2013
12 Sa 670/12
Normen:
BGB § 611; DTAG § 11 Abs. 1; DTKF MTV § 26;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 24.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 120/12

Anwendung von zwei Tarifverträgen auf ein Arbeitsverhältnis - Vornahme eines Günstigkeitsvergleichs im Wege eines Sachgruppenvergleichs - Günstigkeitsvergleich ist in jedem konkreten Einzelfall durchzuführen

LAG Köln, Urteil vom 05.02.2013 - Aktenzeichen 12 Sa 670/12

DRsp Nr. 2013/20960

Anwendung von zwei Tarifverträgen auf ein Arbeitsverhältnis - Vornahme eines Günstigkeitsvergleichs im Wege eines Sachgruppenvergleichs - Günstigkeitsvergleich ist in jedem konkreten Einzelfall durchzuführen

Finden auf ein Arbeitsverhältnis zwei Tarifverträge Anwendung, ist ein Günstigkeitsvergleich durchzuführen.

Tenor

1

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 24.05.2012 - 3 Ca 120/12 - wird zurückgewiesen.

2

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; DTAG § 11 Abs. 1; DTKF MTV § 26;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Differenzlohnansprüche des Klägers für den Zeitraum vom 25.06.2007 bis zum 31.12.2011, hilfsweise über teilweise Zeitgutschriften auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers sowie über den Umfang seiner Beschäftigung.

Der am . .1957 geborene Kläger, der Mitglied der Gewerkschaft ver.di ist, ist seit 1975 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen tätig. In seinem am 29.08.1975 mit der D B abgeschlossenen Arbeitsvertrag heißt es u. a.:

"Die Bestimmungen des Tarifvertrages für die Arbeiter der D B gelten in ihrer jeweiligen Fassung als unmittelbar zwischen den Vertragsparteien als vereinbart."

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