Anwendung des Handelsvertreterrechts auf einen Kooperationsvertrag
BGH, Urteil vom 19.05.1982 - Aktenzeichen I ZR 68/80
DRsp Nr. 1996/14307
Anwendung des Handelsvertreterrechts auf einen Kooperationsvertrag
a. Das Handelsvertreterverhältnis ist gekennzeichnet durch die Vermittlung oder den Abschluß konkreter Einzelgeschäfte mit zugeführten Kunden; Kontaktpflege und Betreuung von Geschäftsverbindungen gehören zwar auch zu den Pflichten des Handelsvertreters, sind aber nicht kennzeichnend und entscheidend für den Handelsvertretervertrag.b. Auf einen »Kooperationsvertrag« sind die Vorschriften des Handelsvertreterrechts nur anwendbar, wenn besondere Umstände vorliegen.