Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Februar 2012 - 13 Ca 5315/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe einer Betriebsrente, die dem Kläger aufgrund der Versorgungsordnung der Caisse de Retraites de la A (im Folgenden Caisse A) für seine Beschäftigungszeit vom 1. März 1973 bis 30. September 1988 zusteht.
Die Beklagte ist eine französische Bank, die in B eine Zweigniederlassung unterhält.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|