Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 12. November 2013 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 144.365,00 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 20 % und die Beklagte 80 % zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten auch im Berufungsrechtszug darüber, ob die Beklagte unter den Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge für das Baugewerbe im Zeitraum Dezember 2007 bis Dezember 2012 fällt.
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