Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald - 7. Kammer - vom 20.07.2009 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Durch Beschluss vom 20.07.2009 hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass dem Antragsteller, dem beim Beteiligten gebildeten Personalrat des Brandschutz- und Rettungsamtes, hinsichtlich der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten an bestimmte Beamte ein Mitbestimmungsrecht zustehe.
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