Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 04. September 2014 -
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch zwei ordentliche Kündigungen, die vorläufige Weiterbeschäftigung, Annahmeverzugslohnansprüche für den Monat August 2014 sowie die Erteilung eines Zwischen- bzw. Endzeugnisses.
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