LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.02.2012
3 Sa 1788/10
Normen:
TVÜ-F; TVöD;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 07.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 109/10

Anwendbarkeit des BAT/TVöD nach Abschluss eines Personalüberleitungsvertrages

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.02.2012 - Aktenzeichen 3 Sa 1788/10

DRsp Nr. 2012/17306

Anwendbarkeit des BAT/TVöD nach Abschluss eines Personalüberleitungsvertrages

1. Vor dem 01.01.2002 vereinbarte Bezugnahmeklauseln sind in aller Regel als sog. Gleichstellungsabreden auszulegen. Dies führt im Falle des Verbandsaustritts des Arbeitgebers dazu, dass die in Bezug genommenen Tarifverträge nur noch statisch in der Fassung zum Zeitpunkt des Austritts anzuwenden sind (BAG – 4 AZR 536/09 – 23.02.2011; BAG – 4 AZR 881/07 – 10.12.2008; BAG – 4 AZR 602/06 – 23.01.2008).2. Bei einem Betriebsübergang führt die als Gleichstellungsabrede auszulegende Bezugnahmeklausel dazu, dass die bislang maßgebenden Tarifnormen gem. § 613a Abs. 1 S. 2 BGB Bestandteil des Individualarbeitsverhältnisses werden, wobei spätere Änderungen des Tarifvertrages für das Arbeitsverhältnis keine Wirkung entfalten. Die Bezugnahme verliert mit dem Betriebsübergang ihre Dynamik (BAG – 5 AZR 642/98 – 04.08.1999).

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 07. Oktober 2010 - 3 Ca 109/10 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVÜ-F; TVöD;

Tatbestand: